Was ist eine Online-Petition?
Was ist eine Petition?
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die
Volksvertretung zu wenden.
So steht es in Artikel 17 im Deutschen Grundgesetz. Eine Petition ist
ein Anliegen in Form eines Ersuchens oder einer Beschwerde an die zuständige
Verwaltung oder Behörde. Das Petitionsrecht in Deutschland und in der EU
ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, auf jeder Ebene der politischen
Verwaltung eine Petition einzureichen. Der Empfänger der Petition muss den
Erhalt ebendieser bestätigen, sie sachlich prüfen und einen Beschluss fassen,
in wie weit dem Anliegen entsprochen werden kann. Petitionen können sich auch
an Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger)
wenden und so die Öffentlichkeit auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen
Was ist eine Online-Petition?
Online-Petitionen sind ein relativ junges Beteiligungsinstrument. Sie
lassen sich grundsätzlich unterscheiden in private Petition und öffentliche
Petitionen:
I. Private Petitionen, die online eingereicht, aber nicht öffentlich gelistet
werden. Beispiel: Einzelpetitionen, die via Online-Formular bei einem
Petitionsausschuss auf Bundes- oder Länderebene eingereicht werden. Mehrere
Einzelpetitionen mit dem ähnlichen oder gleichen Anliegen werden vom Bundestag
zu einer Mehrfachpetition zusammengefasst.
II. Öffentliche Petitionen, die online eingereicht werden können und
öffentlich gelistet werden. Sie können auf openPetition, dem Portal des
Bundestags (ePetitionen), Portalen der Petitionsausschüsse einiger Bundesländer
(zum Beispiel Thüringen oder Bremen) sowie einigen Kampagnen-Plattformen
erstellt und veröffentlicht werden. Anschließend können sie online oder offline
bei dem jeweiligen Empfänger eingereicht werden. Beispiel: Sammelpetitionen
oder Massenpetitionen, die via Online-Formular beim Bundestag, den Landtagen,
openPetition oder anderen Plattformen online erstellt werden und anschließend
von Online-Unterstützern unterschrieben werden können, um dem
Petitions-Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen.
Sind Online-Petitionen rechtsverbindlich?
Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 17
festgeschrieben und behält damit seine Wirksamkeit auch bei Online-Petitionen.
Für die formalen Kriterien einer Petition gelten die verschiedenen
Verfahrensgrundlagen der Petitionsausschüsse, die in den jeweiligen Satzung,
Verordnungen oder Geschäftsordnungen festgelegt
werden – unabhängig ob offline oder online. In letzteren wird geklärt,
welche Bedingungen und Voraussetzungen eine Petition erfüllen muss, um als
rechtsverbindlich anerkannt zu werden. Generell sind die bürokratischen Hürden
dafür recht niedrig.
Wie wird die Fälschung von Unterschriften unterbunden?
Naturgemäß kann die Identität einer Online-Unterschrift nicht bewiesen
werden. Es gibt jedoch technische Möglichkeiten, Missbrauch weitestgehend
auszuschließen – indem z.B. die Online-Unterschrift per E-Mail-Link bestätigt
wird. Wie bei einer echten Unterschriftenliste ist der Empfänger der Liste in
der Verantwortung, die Legitimität der Unterschriften stichprobenartig oder vollständig
zu überprüfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Unterschriftenlisten auf
Papier bis zu 10% der Unterschriften ungültig sind.
Wie viele Unterzeichner braucht man um eine (Online-)Petition
erfolgreich abzuschließen?
Eine Petition einreichen kann man immer, egal wie viele Unterstützer
sich ihr anschließen. Ob einer Petition am Ende entsprochen wird, hängt weniger
von der Anzahl der Unterstützer ab, als vielmehr von den gewählten Vertretern
in einem Petitionsausschuss. Sie entscheiden über eine Petition. Mehr
Unterstützer helfen, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen, ein
Thema öffentlich zu beraten und zu entscheiden.
Gibt es einen Unterschied zu Bürgerbegehren/Volksbegehren?
Unterschriftensammlungen, mit denen ein Bürger- oder Volksentscheid
erzwungen wird, müssen (im Moment noch) handschriftlich erfolgen. Sie haben
andere formale Schritte und Anforderungen als Petitionen. Aufgrund des hohen
organisatorischen und finanziellen Aufwandes bei der Sammlung eigenhändiger
Unterschriften für einen Bürger- oder Volksentscheid ist es daher hilfreich,
vorab mit einer Online-Petition die Resonanz für das eigene Anliegen zu testen
und sich einen Unterstützerkreis aufzubauen.
➥Interessant: 😊
Dürfen Nicht-Volljährige unterschreiben?
Das Petitionsrecht im
Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch
Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte,
dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus
eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Quelle: openpetition.de
Quelle: openpetition.de
Kommentare
Kommentar veröffentlichen